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   VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057   

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https://dejure.org/2021,549
VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057 (https://dejure.org/2021,549)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057 (https://dejure.org/2021,549)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - AN 18 S 21.00057 (https://dejure.org/2021,549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 80 Abs. 5 VwGO; Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG; § 24 Abs. 1 Nr. 1 11. BayIfSMV
    Festlegung von zentralen Begegnungsflächen, an welchen Maskenpflicht besteht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Bayreuth, 18.11.2020 - B 7 S 20.1232

    Maskenpflicht und Alkoholverbot auf stark frequentierten Plätzen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057
    Zum anderen kommt eine weitergehende Maskenpflicht unter freiem Himmel dann in Betracht, wenn die örtlichen Sicherheitsbehörden über einschlägige Erfahrungswerte verfügen, wonach der Mindestabstand zwar dem Grunde nach eingehalten werden könnte, regelmäßig aber gleichwohl missachtet wird (so bereits zum Begriff der "stark frequentierten öffentlichen Plätze" nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 8. BayIfSMV: VG Bayreuth, B.v. 18.11.2020 - B 7 S 20.1232 - juris Rn. 28).

    Zu berücksichtigen sind die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten, wie sie sich nach der aktuell gültigen Regelungslage darstellen (vgl. zum Ganzen VG Bayreuth, B.v. 18.11.2020 - B 7 S 20.1232 - juris Rn. 29 ff.).

  • VG Regensburg, 18.11.2020 - RN 14 S 20.2756

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot, hier: Festlegung einer Maskenpflicht im Freien

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057
    Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass der Antragsteller für sämtliche der geltend gemachten Rechtswidrigkeitsgründe seine Antragsbefugnis im Einzelnen nachweist (VG Regensburg, B.v. 18.11.2020 - RN 14 S 20.2756 - juris Rn. 45).

    Insbesondere vor dem Hintergrund der Bußgeldbewährung sind an die Bestimmtheit der Allgemeinverfügung strenge Anforderungen zu stellen (VG Regensburg, B.v. 18.11.2020 - RN 14 S 20.2756 - juris Rn. 62).

  • VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185

    Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplans, durch den

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057
    So fehlt es zunächst an der Angabe des Maßstabs des Planausschnitts, ohne den eine eindeutige Eingrenzung des räumlichen Geltungsbereichs nicht möglich ist (vgl. dazu BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 26 N 99.3185 - NVwZ-RR 2001, 288/289).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, U.v. 3.12.2003 - 6 C 20.02 - BVerwGE 119, 282/284).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057
    Bei dieser gerichtlichen Ermessensentscheidung kommt vor allem den - nach dem Wesen des Eilverfahrens nur summarisch zu prüfenden - Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs eine maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.1994 - 1 VR 10.93 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057
    Dabei können allerdings - eben wegen des summarischen Charakters des Eilverfahrens und seiner nur begrenzten Erkenntnismöglichkeiten - weder schwierige Rechtsfragen vertieft oder abschließend geklärt noch komplizierte Tatsachenfeststellungen getroffen werden; solches muss dem Verfahren der Hauptsache überlassen bleiben (OVG NRW, B.v. 26.1.1999 - 3 B 2861/97 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 13.07.1989 - 22 N 87.870
    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057
    Umfasst der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts - wie im Fall der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin - nur bestimmte Teile eines Gemeindegebiets, so muss diesem außerdem entnommen werden können, auf welchen räumlichen Geltungsbereich er sich bezieht (vgl. HK-VerwR/Schwarz, 4. Aufl. 2016, VwVfG, § 37 Rn. 21; ebenso für Verordnungen: BayVGH, U.v. 13.7.1989 - 22 N 87.870 - BayVBl. 1990, 185).
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